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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VARIAN defensive capital GmbH hat der Insolvenzverwalter nun die angemeldeten Forderungen vorläufig bestritten.

Hier kann aus nachfolgenden Gründen nicht angeraten werden, weiter zuzuwarten.

 

Mit Mitteilung vom 05.02.2024 warnt die Finanzaufsicht BaFin vor Angeboten der „Zins-Fox“. Die BaFin teilt mit, dass nach ihren Erkenntnissen dieses Unternehmen Festgeldverträge ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin anbietet.

 

Mit Urteil vom 14.11.2023 (XI ZR 88/23) entschied der Bundesgerichtshof nun, dass Sparverträge, bei denen ausdrücklich eine Laufzeit von 1188 Monate, was 99 Jahren entspricht, angegeben ist, auch nach Erreichen der höchsten Prämienstufe nicht kündbar sind!

Die Konkursverwaltung über das Vermögen der Piccor AG hat auf der Internetseite piccor-konkurs.ch folgendes veröffentlicht:

„Im Konkursverfahren der Piccor AG in Liquidation, Baar (ZG), verzichtet die ausseramtliche Konkursverwaltung gemäss Gläubigerzirkular Nr. 3 vom 29. November 2023 namens der Konkursmasse auf die Geltendmachung von weiteren ggf. bestehenden paulianischen Anfechtungsansprüchen.

Mit Pressemitteilung vom 26.10.2023 hat die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg mitgeteilt, dass im August 2023 ein 40-jähriger Tatverdächtiger in Costa Rica festgenommen werden konnte. Bei der in diesem Zusammenhang durchgeführten Durchsuchung konnte umfangreiches Beweismaterial sowie erhebliche Vermögenswerte gesichert werden.

Die Project Immobiliengruppe aus Nürnberg hat auf ihrer Internetseite veröffentlicht, dass 56 der 118 Projektgesellschaften inzwischen Insolvenzanträge gestellt haben. Hierunter befinden sich laut dieser Mitteilung 33 Projektgesellschaften mit laufenden oder nahezu abgeschlossenen Bauprojekten, wobei es sich bei den übrigen Gesellschaften, welche Insolvenzantrag gestellt haben, um reine Grundstücksgesellschaften oder Altgesellschaften, deren Bauprojekte bereits vollständig abgeschlossen seien, handelt. Hier sind bereits weitere Insolvenzanträge von Projektgesellschaften angekündigt.

Die Project Investment Gruppe informiert derzeit die Anleger, welche gewinnunabhängige Entnahmen vereinbart haben, darüber, dass diese Auszahlungen in Form von gewinnunabhängigen Entnahmen bis auf weiteres eingestellt werden. Hier erfolgen ab sofort also keine diesbezüglichen Auszahlungen mehr. Dies soll den Erhalt der Liquidität und letztlich den Fortbestand der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft gewährleisten.

Auch die Project real estate AG hat nun Insolvenzantrag gestellt.

Nun hat auch die Projekt Vermittlungs GmbH Insolvenzantrag bei zuständigen AG Bamberg gestellt.

Folgende Tochtergesellschaften der Project Real Estate AG haben jeweils Insolvenzantrag gestellt:

PROJECT Immobilien Management GmbH, Az. IN 977/23, vorläufiger Insolvenzverwalter: RA Volker Böhm

PROJECT Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH, Az. IN 978/23, vorläufige Insolvenzverwalterin: RAin Dr. Elske Fehl-Weileder

PROJECT Immobilien Projektentwicklungs GmbH, Az.: IN 999/23, vorläufige Insolvenzverwalterin: RAin Katharina Franke

Nach Angaben der Kanzlei Schultze & Braun wird die Muttergesellschaft, die Project Real Estate AG auch in Kürze einen Insolvenzantrag stellen.

Derzeit erhalten viele Sparkassenkunden Anrufe von Betrügern, welche sich als Mitarbeiter der Sparkasse ausgeben. Diese Mitarbeiter teilen den Kunden mit, es sei die Umstellung auf ein neues Sicherheitsverfahren erforderlich, um die drohende Sperrung des Bankkontos zu verhindern. Diese Betrüger sind bei diesem Anruf bereits im Besitz der persönlichen Kerndaten der Opfer. Hier ist ihnen insbesondere der Name des persönlichen Betreuers der Sparkasse und auch die Kontonummer bekannt. Vor diesem Hintergrund werden diese Anrufe von den Kunden häufig als seriös eingestuft und die Kunden geben hier sensible Daten bekannt.

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat in dem Musterverfahren gegen Wirecard/EY u. a. den Musterkläger bestimmt. Somit können geschädigte Anleger ihre Ansprüche in diesem Musterverfahren über einen Rechtsanwalt anmelden. Da der Beschluss des BayObLG am 14.03.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, läuft die Frist zur Anmeldung am 16.09.2023 ab.

Auf der Internetseite Weltweitsparen.com bieten unbekannte Betreiber Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an, ohne über die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Auf der Internetseite behaupten die Betreiber, die GF German Finance GmbH zu vertreten. Dies ist jedoch falsch.

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle APAS hat drastische Strafen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, welche die Abschlüsse der WireCard AG u. a. in den Jahren 2016 bis 2018 vorgenommen hat, verhängt. EY ist verpflichtet eine Strafe in Höhe von EUR 500.000,00 zu zahlen und darf 2 Jahre lang keine gesetzlichen Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse abnehmen.

Vor dem Gerichtshof der europäische Union (EuGH) sind zum einen die Rechtssache C-634/21 (SCHUFA wegen Scoring) sowie die verbundenen Rechtssachen C-26/22 und C-64/22 („SCHUFA wegen Restschuldbefreiung“) anhängig.

In diesen Verfahren ist der Generalanwalt laut Pressemitteilung des EuGH zum 16.03.2023 der Auffassung, dass;

1) die Ermittlung des Scoringwertes ausschließlich durch eine automatisierte Verarbeitung rechtswidrig ist und
2) die Speicherung der Restschuldbefreiung über die Dauer von 6 Monaten hinaus ebenfalls rechtswidrig ist.

Das Kammergericht Berlin hat mit Urteil vom 22.11.2022 festgestellt, dass die Versendung eines Newsletter per Email trotz Zustimmung des Empfängers eine unzulässige Werbung darstellen kann, wenn der Newsletter zu häufig versendet wird.

Mit Urteil vom 24.01.2023 hat der BGH erneut die Rechte der Sparer gestärkt.
In dem hier zugrundeliegenden Musterfeststellungsverfahren vor dem OLG Dresden ging es um die Wirksamkeit von Zinsklauseln wie „die Spareinlage wird variabel, z. Zt. mit ….% p.a. verzinst. (…)

„Soweit nichts anderes vereinbart ist, vergütet die Sparkasse dem Kunden den von ihr jeweils durch Aushang im Kassenraum bekanntgegebenen Zinssatz. Für bestehende Spareinlagen tritt eine Änderung des Zinssatzes, unabhängig von einer Kündigungsfrist, mit der Änderung des Aushangs in Kraft, sofern nichts anderes vereinbart ist.“

Hier verfolgte der Kläger u. a. die Feststellung der Unwirksamkeit dieser Zinsänderungsklausel. Weiter wollte der Kläger festgestellt wissen, dass ein Referenzzinssatz und ein mtl. Zinsanpassungsintervall anzugeben ist sowie die Zinsanpassungen nach der sog. Verhältnismethode vorzunehmen ist.

Das LG Limburg hat in seinem Urteil vom 22.12.2022 geurteilt, dass Darlehensnehmer einen Anspruch auf Rückzahlung einer an die KFW Bank ggf. gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung haben, wenn diesbezüglich nicht ausreichende Angaben im Vertrag mit der KFW Bank enthalten sind.

Bereits am 13.12.2022 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht „BaFin“ mitgeteilt, dass die Verantwortlichen für die Landingpage versadealmate.com/system, welche Kunden für die Tradingsoftware „Bitcoin System“ und die ergänzende App-Anwendung „Bitcoinsystem“ App anwerben nicht über die nach dem KWG oder dem WplG erforderliche Erlaubnis zum Betreiben von Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen verfügen.

Der hier vertretene Geschädigte erhielt zunächst eine offenbar gefälschte Email der Postbank. In dieser wurde er aufgefordert, die App der Postbank herunterzuladen und dort sodann Eintragungen vorzunehmen. Hierfür wurde ihm ein Link in dieser Email angegeben.

Die hier vertretene Mandantin hatte ein Girokonto bei der N 26 Bank GmbH. Nachdem diese ohne jegliche Angabe von Gründen und ohne die Mandantin zu informieren die EC-Karte der Klägerin gesperrt hatte, kündigte die Mandantin ihr Konto und forderte die N 26 Bank GmbH zur Auszahlung des Guthabens auf.

Im Internet existieren zahlreiche Seiten, wie beispielsweise Kryptoaufsicht.com oder Boersenaufsicht.net, auf welchen Hilfe zur Rückerlangung von im Wege des Betrugs verlorenen Geldes anbieten. Hierbei handelt es sich oft um erneute Betrugsversuche. Insbesondere die genannten Seiten Kryptoaufsicht.com und Boersenaufsicht.net sollen offensichtlich weiteren Betrugsversuchen dienen.

Wer ein Darlehen vor Ablauf einer vereinbarten Zinsbindung ablösen will, wird grundsätzlich von seiner Bank aufgefordert, eine sog. Vorfälligkeitsentschädigung (VfE) zu zahlen. Eine solche kann jedoch ggf. dann zurückgefordert werden, wenn der Darlehensvertrag nach dem 21.03.2016 abgeschlossen wurde und es sich um einen Verbraucherdarlehensvertrag handelt.

Mit von Rechtsanwalt Busko erwirktem Urteil vom 08.06.2022 hat das OLG Frankfurt am Main ein erstinstanzlich anders lautendes Urteil aufgehoben und die Frankfurter Sparkasse zur Zahlung von EUR 350.000,00 verurteilt (noch nicht rechtskräftig).

Das Landgericht München I hat in einem Urteil (5 HK O 15710/20 noch nicht rechtskräftiger festgestellt, dass die Wirecard-Bilanzen aus den Jahren 2017 und 2018 nichtig sind. Das Gericht ist der Auffassung, die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführungen seien in jedem Fall verletzt worden. Die EY-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hatte die Abschlüsse dieser beiden Jahre uneingeschränkt testiert.

Das Landgericht München I hat am 14.03.2022 einen sog. Vorlagebeschluss nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz gegen u.a. die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) erlassen. Dies hat zur Folge, dass nunmehr ein Musterverfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht stattfinden wird, in welchem sämtliche Grundsatzfragen der Haftung geklärt werden. Sämtliche laufenden Einzelklagen werden bis zum Abschluss dieses Musterverfahrens ebenso ausgesetzt, wie zukünftige Prozesse gegen EY und den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Wirecard AG.

Nach Mitteilung der BaFin vom 02.03.2022 bietet die Fuerst Contor, bzw. EURO Gic Investing Verbrauchern Anlagegeschäfte an. Hierbei soll angeblich ein Festgeldkonto bei der Commerzbank AG München eingerichtet werden. Die einzuzahlenden Gelder sollen hier zunächst auf ein Konto der EURO Gic Investing eingezahlt werden. Eine Anlage der Gelder ist aber tatsächlich nicht feststellbar.

Das LG Berlin hat in einem Urteil (Az: 16 O 43/21) die von einem Kreditinstitut verwendete Klausel, mit welcher ein sog. Verwahrentgelt (Negativzins) auf Guthaben erhoben wird, für unzulässig erklärt. Die Erhebung eines solchen Verwahrentgeltes sei mit den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung bei Zahlungsdienstverträgen nicht vereinbar. Auch bei Tagesgeldkonten sei die Erhebung eines solchen Verwahrentgeltes unzulässig.

Am 05.01.2022 hat das AG Oldenburg das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutschen Lichtmiete AG eröffnet und die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Möglicherweise ist hier von einem Schneeballsystem auszugehen.

Derzeit fordert die KMFQ Consulting GmbH angebliche Scheingewinnauszahlungen von Piccor Anlegern zurück. Die KMFQ Consulting GmbH hat sich in dem in der Schweiz laufenden Konkursverfahren über das Vermögen der Piccor AG Ansprüche der Konkursverwaltung abtreten lassen und macht diese nunmehr gegen Piccor-Anleger geltend.

Am 10.11.2021 meldet die Bafin, dass der angebliche Online-Broker Terra-Coins keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleitungen besitzt.

Mit Urteil vom 06.10.2021 (XI ZR 234/20) hat der BGH eine von der Sparkasse Leipzig in Prämiensparverträgen verwendete Zinsklausel für unwirksam erklärt. Die gleiche Zinsklausel wird von zahlreichen Kreditinstituten, insbesondere Sparkassen, bundesweit in identischer Form verwendet. Hiernach stand es den Banken frei, einen variablen Zinssatz quasi nach Belieben zu verändern.

Nachdem der EuGH mit Urteil vom 09.09.2021 (Az: C-33/20, C-155/20, C-187/20) festgestellt hat, dass eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, wenn unzureichende oder fehlerhafte Angaben enthalten sind, ist der Widerruf von Millionen Kreditverträgen, zu denen auch Autokredite gehören, möglich.

02.09.2021 Pamtrade24.com – Betreiber haben keine Erlaubnis nach dem KWG
Mit Meldung vom 30.08.2021 teilt die Bafin mit, dass die Betreiber der Handelsplattform für CfDs ( contracts for differences ) pamtrade24.com nicht über die nach dem KWG erforderliche Erlaubnis für das Betreiben von Bankgeschäften oder das Erbringen von Finanzdienstleistungen verfügen.

Eine gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung eines ab dem 21.03.2016 geschlossenen Darlehensvertrages kann zurückgefordert werden.

Bafin untersagt unerlaubt betriebene Finanzportfolioverwaltung.

U.D.I.-Gesellschaften

 

Die Bafin hatte mehreren U.D.I.-Gesellschaften untersagt, ihre ohne die erforderliche Erlaubnis betriebenen Einlagengeschäfte einzustellen und die von den Anlegern erhaltenen Nachrangdarlehen unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen. Zahlreiche Anleger wurden daraufhin von diesen Gesellschaften angeschrieben und gebeten, ihre Forderungen abzutreten, um eine Sanierung der Gesellschaften vornehmen zu können.

 

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes beschlossen.

Dieser Gesetzesentwurf beinhaltet u.a. das zukünftige Verbot von  Blindpool-Anlagen .

 

In Sachen "Picam, Piccor, Piccox" droht zum Jahresende die Verjährung sämtlicher Ansprüche. Hier sollten insbesondere die Anmeldungen in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Varian defensife capital GmbH sowie die sogenannte Forderungseingabe in dem Konkursverfahren über das Vermögen der Piccor AG in der Schweiz bis zum Jahresende vorgenommen werden. Sollten diese Anmeldungen nicht rechtzeitig erfolgen oder fehlerhaft sein, müssen Geschädigte damit rechnen, dass ihre Ansprüche "zurückgewiesen" werden.

„Der Abschlussprüfer der Wirecard AG, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, hat die Wirecard AG darüber informiert, dass über die Existenz von im Konzernabschluss zu konsolidierenden Bankguthaben auf Treuhandkonten in Höhe von insgesamt 1,9 Milliarden Euro (dies entspricht in etwa einem Viertel der Konzernbilanzsumme) noch keine ausreichenden Prüfungsnachweise zu erlangen waren.

Wegen der in Bayern nunmehr ab 20.03.2020, 00.00 Uhr bis zunächst einschließlich 03.04.2020 geltenden Ausgangssperre finden zwar keine Besprechungen derzeit in den Kanzleiräumen statt. Die Kanzlei ist aber weiterhin besetzt. Ihr Anliegen wird selbstverständlich weiter bearbeitet.

Der Insolvenzverwalter der Geno Wohnbaugenossenschaft eG Ludwigsburg fordert derzeit von Anlegern ( Genossen ), welche seinerzeit eine ratierliche Zahlung gewählt haben, die Restzahlung der gesamten vereinbarten „Anlagesumme“.

Der Insolvenzverwalter der Hanseatisches Fußball Kontor GmbH schreibt derzeit die Anleger an, welche der genannten GmbH Nachrangdarlehen gewährt und hier Rückzahlungen und / oder Zinszahlungen erhalten haben. Die Anleger werden hier aufgefordert die erhaltenen Beträge zurückzuzahlen.

Mit sogenanntem Entscheid des Einzelrichters des Kantonsgericht Zug vom 19.12.2018 ( veröffentlicht im schweizerischen Handelsamtsblatt am 14.01.2019 ) wurde die Piccor AG nach Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.

Nach dem bisherigen Erkenntnisstand besteht Grund zu der Annahme, dass zum einen weit weniger Geld von Anlegern sowohl bei der Piccor AG als auch bei der Piccox SA angelegt wurden, als der im Netz kursierende Betrag in Höhe von 300 Mio EUR.

Sowohl die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug in der Schweiz als auch die Staatsanwaltschaft Berlin haben hier Ermittlungen aufgenommen. Im Rahmen dieser Ermittlungen  fanden Durchsuchungen bei Firmen und Personen im Zusammenhang mit der Piccor AG statt.

Der Picam Unternehmensverbund hat angeblich rund 300 Mio. € Anlagegelder eingesammelt. Die Piccor AG hatte zunächst Verträge mit Anlegern geschlossen, hier aber im März 2017  die Kündigung dieser Verträge erklärt und eine Rückabwicklung vorgenommen, nachdem die Schweizer Finanzmarktaufsicht die Piccor AG auf die Warnliste für unerlaubt tätige Anbieter gesetzt hatte.