Deutsche Lichtmiete // 12.01.2022

Deutsche Lichtmiete

Am 05.01.2022 hat das AG Oldenburg das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutschen Lichtmiete AG eröffnet und die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Möglicherweise ist hier von einem Schneeballsystem auszugehen.
Anleger sollten hier umgehend fachanwaltlich prüfen lassen, welche Ansprüche sich insbesondere gegen die Initiatoren sowie weitere Beteiligte, wie beispielsweise die Mittelverwendungstreuhänderin, hier ggf. ergeben.


Aus einer gemeinsamen Presseerklärung der Staatsanwaltschaft und der Zentralen Kriminalinspektion Oldenburg vom 09.12.2021 ergibt sich, dass wegen des Anfangsverdachts des gemeinschaftlichen Betruges mehrere Durchsuchungen im Umfeld der Deutsche Lichtmiete Gruppe stattgefunden haben.

Es bestehe der Anfangsverdacht, dass insbesondere 4 Verantwortliche bereits frühzeitig bei dem Geschäftsmodell der Deutsche Lichtmiete Gruppe erkannt haben, dass ihr Geschäftsmodell letztendlich nicht geeignet war, die Bezahlung der fälligen und künftig fälligen Forderungen der Anleger aus den Einnahmen der vermieteten technischen Einrichtungen zu generieren. Dennoch sollen die Beschuldigten in dem Zeitraum 2018 – 2021 weiteres Kapital von Investoren durch Platzierung von Inhaber-Schuldverschreibungen in einer Gesamthöhe von über 100 Mio. Euro eingeworben haben.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit über 20-jähriger Erfahrung berät Rechtsanwalt Busko auch Sie in dieser Angelegenheit.

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