Geno Wohn­bau­genossen­schaft eG // 09.03.2020

Der Insolvenzverwalter der Geno Wohnbaugenossenschaft eG Ludwigsburg fordert derzeit von Anlegern ( Genossen ), welche seinerzeit eine ratierliche Zahlung gewählt haben, die Restzahlung der gesamten vereinbarten „Anlagesumme“. Diese Zahlung dürfte den wenigsten sogenannten Genossen möglich sein. Eine Zahlung sollte hier auch nicht ohne weiteres vorgenommen werden. Ob hier tatsächlich eine entsprechende Zahlungspflicht besteht ist keinesfalls rechtlich geklärt. Anleger bzw. die sogenannten Genossen sollten sich hier den Rat eines Fachanwaltes einholen. Es werden bereits zahlreiche Anleger von Herrn Rechtsanwalt Busko vertreten.

In dieser Angelegenheit stehen den Anlegern wohl auch Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren zu. Hier ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs, der Insolvenzverschleppung und der Untreue. Gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Geno Wohnungsbau eG ist hier laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart vom 05.03.2020 nun auch Anklage erhoben worden.

Anleger sollten auch prüfen lassen, ob hier eine Anmeldung Ihrer Ansprüche in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Geno AG ( ehemals Genotec Vertriebs AG ) möglich ist. Diese verfügt über eine ggf. eintrittspflichtige Vermögensschadenhaftpflichtversicherung !

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