Wirecard/EY Ansprüche im Musterverfahren anmelden // 16.06.2023

Wirecard/EY Ansprüche im Musterverfahren anmelden

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat in dem Musterverfahren gegen Wirecard, Ernst & Young ( EY ) u. a. den Musterkläger bestimmt. Somit können geschädigte Anleger ihre Ansprüche in diesem Musterverfahren über einen Rechtsanwalt anmelden. Da der Beschluss des BayObLG am 14.03.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, läuft die Frist zur Anmeldung am 16.09.2023 ab. Die Anmeldung ist nur über einen Rechtsanwalt möglich.

Da hier insbesondere eine Anmeldung gegenüber EY sinnvoll und vielversprechend ist, sollten geschädigte Anleger hier tätig werden.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Busko vertritt hier bereits zahlreiche Geschädigte.

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