Prämiensparverträge / Kündigung auch nach Erreichen der höchsten Prämienstufe ausgeschlossen, wenn längere Laufzeit explizit vereinbart. // 08.01.2024

Prämiensparverträge / Kündigung auch nach Erreichen der höchsten Prämienstufe ausgeschlossen, wenn längere Laufzeit explizit vereinbart.

Mit Urteil vom 14.11.2023 (XI ZR 88/23) entschied der Bundesgerichtshof nun, dass Sparverträge, bei denen ausdrücklich eine Laufzeit von 1188 Monate, was 99 Jahren entspricht, angegeben ist, auch nach Erreichen der höchsten Prämienstufe nicht kündbar sind!
Mit Urteil vom 14.05.2019 entschied der BGH zuvor, dass Sparkassen ein Recht zur ordentlichen Kündigung von Prämiensparverträgen erst dann zusteht, wenn die höchste Prämienstufe erreicht ist.
Mit dem nunmehrigen Urteil wird klargestellt, dass eine solche Kündigung dann ausgeschlossen ist, wenn in der Vertragsurkunde eine ausdrückliche Laufzeit von 1188 Monaten bzw. 99 Jahren, angegeben ist.

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