Vorfälligkeitsentschädigung auch bei KFW-Darlehen zurückholen // 17.01.2023

Das LG Limburg hat in seinem Urteil vom 22.12.2022 festgelegt, dass Darlehensnehmer einen Anspruch auf Rückzahlung einer an die KFW Bank ggf. gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung haben, wenn diesbezüglich nicht ausreichende Angaben im Vertrag mit der KFW Bank enthalten sind.

Grundsätzlich haben Banken einen Anspruch auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung, wenn ein Verbraucherdarlehensvertrag, welcher nach dem 21.03.2016 geschlossen wurde, vorzeitig abgelöst wird. Ein solcher Anspruch ist jedoch nach § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB  ausgeschlossen, wenn die Angaben zur Berechnung dieser Vorfälligkeitsentschädigung im Vertrag unzureichend sind. Dies gilt nach dem Urteil des LG Limburg nunmehr auch für Förderkredite der KFW Bank.

Ob die entsprechenden Angaben im Darlehensvertrag unzureichend sind, wie in zahlreichen Darlehensverträgen, wird von Rechtsanwalt und Fachanwalt f. Bank- u. Kapitalmarktrecht Busko gerne gegen eine geringe Kostenpauschale überprüft.

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