Wirecard Skandal - Musterverfahren gegen EY // 16.03.2022

Wirecard Skandal - Musterverfahren gegen EY

Das Landgericht München I hat am 14.03.2022 einen sog. Vorlagebeschluss nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz gegen u.a. die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) erlassen. Dies hat zur Folge, dass nunmehr ein Musterverfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München stattfinden wird, in welchem sämtliche Grundsatzfragen der Haftung geklärt werden. Sämtliche laufenden Einzelklagen werden bis zum Abschluss dieses Musterverfahrens ebenso ausgesetzt, wie zukünftige Prozesse gegen EY und den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Wirecard AG.


Was können geschädigte Anleger nun tun?


Da wegen des o.g. Vorlagebeschlusses auch künftige Einzelklagen, insbesondere gegen EY bis zum Abschluss des Musterverfahrens ausgesetzt werden, erscheint eine Einzelklage hier derzeit unzweckmäßig. Geschädigte Anleger können hier ihre Ansprüche in den Musterverfahren über einen Rechtsanwalt anmelden. Die hierfür anfallenden Kosten sind erheblich geringer als die Kosten, die für eine Einzelklage anfallen würden.
Rechtsanwalt Busko steht Ihnen hier für ein kostenfreies Erstgespräch gerne zur Verfügung.

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