Piccor, Piccox // 16.09.2020

In Sachen "Picam, Piccor, Piccox" droht zum Jahresende die Verjährung sämtlicher Ansprüche. Hier sollten insbesondere die Anmeldungen in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Varian defensife capital GmbH sowie die sogenannte Forderungseingabe in dem Konkursverfahren über das Vermögen der Piccor AG in der Schweiz bis zum Jahresende vorgenommen werden. Sollten diese Anmeldungen nicht rechtzeitig erfolgen oder fehlerhaft sein, müssen Geschädigte damit rechnen, dass ihre Ansprüche "zurückgewiesen" werden. Hier werden bereits über 200 Geschädigte von Rechtsanwalt Busko vertreten.

In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Piccor AG hatte das Kontonsgericht des Kantons Zug im Dezember 2018 gemäß Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 des Schweizerischen Obligationenrechts die Piccor AG aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.

Seit dem 01.08.2020 ist nun auch klar, dass hier ein ordentliches Konkursverfahren durchgeführt wird. Das Konkursamt Zug konnte seit Eröffnung des Konkursverfahrens nunmehr ausreichend Mittel aus dem Ausland der schweizerischen Konkursmasse zuführen, um ein ordentliches Konkursverfahren durchzuführen.

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Varian defensife capital GmbH bestehen nach Auffassung von Rechtsanwalt Busko Aussichten, letztendlich Schadensersatz von der Vermögenschaden­haftpflichtversicherung der Varian defensife capital GmbH, der Allianz zu erhalten.

Daneben bestehen weitere Möglichkeiten, wobei allerdings auch hier Verjährung zum Jahresende droht.

Zurück