Picam, Piccor // 06.02.2018

Sowohl die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug in der Schweiz als auch die Staatsanwaltschaft Berlin haben hier Ermittlungen aufgenommen. Im Rahmen dieser Ermittlungen  fanden Durchsuchungen bei Firmen und Personen im Zusammenhang mit der Piccor AG statt.

In diesem Zusammenhang steht insbesondere der Verdacht des bandenmäßigen Betrugs im Raum. Darüber hinaus wird wegen des Verdachts des Betreibens erlaubnispflichtiger Bankgeschäfte ohne im Besitz der hierfür erforderlichen Erlaubnis der BaFin ermittelt.

Sollte sich der Verdacht der Staatsanwaltschaft bestätigen – hier besteht selbstverständlich bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung – kann unter anderem ein Schadensersatzanspruch der Anleger gegen die jeweiligen Geschäftsführer, Verwaltungsräte persönlich bestehen.

Ein solcher ist ggf. auch bereits früher durchsetzbar, nämlich z. B. dann, wenn zwar eine Strafbarkeit z. B. nach § 54 KWG nicht feststeht, wohl aber z. B. ein erlaubnisloses Betreiben von erlaubnispflichtigen Bankgeschäften. Auch wenn blinder Aktionismus natürlich sinnlos ist, so ist ein Abwarten auf das Ermittlungsergebnis nicht angebracht. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass ein Zugriff auf nicht von der Staatsanwaltschaft gesicherte Vermögenswerte in jedem Fall nur mit einem Vollstreckungstitel möglich ist. Hier gilt dann das Prinzip, „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.

Zurück