Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG ( Thomas Lloyd ) // 23.01.2025

Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG

Derzeit versendet die Zweite Cleantech Mahnbescheide an Anleger, welche hier eine sog. Kommanditbeteiligung an der genannten Gesellschaft gezeichnet hatten und ihre mtl. Ratenzahlungen nicht mehr erbringen.

Nach Erhalt eines Mahnbescheids ist es hier dringend geboten, gegen diesen Mahnbescheid innerhalb von 2 Wochen Widerspruch einzulegen. Wer hier untätig bleibt, riskiert eine Zwangsvollstreckung gegen sich. Dies deswegen, weil das Mahngericht sodann auf Antrag einen Vollstreckungsbescheid erlassen wird, mit welchem die Zweite Cleantech sodann die Zwangsvollstreckung betreiben kann!

Wer hier verständlicherweise angesichts der ausbleibenden Renditen keine Zahlungen mehr an die Zweite Cleantech leistet oder leisten möchte, sollte hier dringend die Beendigungsmöglichkeiten seines Vertrages durch einen Fachanwalt prüfen lassen. Hier werden bereits zahlreiche Anleger von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Busko vertreten.

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