
BGH Urteil zu Negativzinsen // 05.02.2025
BGH Urteil zu Negativzinsen
Mit Urteilen vom 04.02.2025 hat der BGH entschieden, dass die Erhebung von Negativzinsen auf Spar- und Tagesgeldkonten unzulässig ist.
Soweit Verbraucher hier Negativzinsen gezahlt haben, sollten Sie von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht prüfen lassen, inwieweit sie hier Rückforderungsansprüche gegen ihre Bank haben.
Zwar hat der BGH weiter entschieden, dass Negativzinsen auf Girokontenguthaben im Grundsatz zulässig sind. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass in den entsprechenden Vertragsklauseln für Verbraucher eindeutige transparente Regelungen enthalten sind. Die von den Banken jeweils verwendeten Klauseln, welche in den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs gegenständlich waren, waren jeweils intransparent.
Dies dürfte für die meisten von den Banken diesbezüglich verwendeten Zinsklauseln gelten. Damit sollte jeder Verbraucher, welcher auch auf Girokonten Negativzinsen gezahlt hat, von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, ob er hier einen Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten Negativzinsen gegen die jeweilige Bank geltend machen kann.