DSS Vermögensverwaltung GmbH & co. 1. KG und Premium Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG Ärger nach Vertragsende // 14.04.2026

DSS Vermögensverwaltung GmbH & co. 1. KG und Premium Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG Ärger nach Vertragsende

Sowohl die DSS Vermögensverwaltung GmbH & Co. 1. KG (vormals DSS Vermögensverwaltung AG & Co. 1. KG ) als auch die Premium Vermögensverwaltung GmbH und Co. KG ( vormals premium Vermögensverwaltung AG & Co. KG ) zögern die Erstellung einer Auseinandersetzungsbilanz und Auszahlung eines Auseinandersetzungsguthabens mit unterschiedlichen Begründungen hinaus.

Die genannten Gesellschaften teilen hier von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Guido Busko zahlreich vertretenen Anlegern, welche ihre Beteiligungsverträge wirksam gekündigt hatten, teilweise über mehrere Jahre hinweg mit, dass die für die Erstellung der Auseinandersetzungsbilanz zunächst zu erstellende Bilanz für das Geschäftsjahr noch nicht fertig sei.

Obwohl sowohl die DSS Vermögensverwaltung GmbH & Co. 1.KG als auch die Premium Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG vertraglich verpflichtet sind, die Bilanz für das abgelaufene Geschäftsjahr in den ersten 6 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres zu erstellen, und obwohl die genannten Gesellschaften nach § 325 Abs. 1 HGB  verpflichtet sind, die Bilanzen für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr  spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag des Geschäftsjahrs offenzulegen, wird weiter behauptet, die Bilanz für das Geschäftsjahr 2024 sei noch nicht erstellt. Als Folge hieraus könne derzeit auch die Auseinandersetzungsbilanz nicht erstellt werden, womit auch keine Auszahlung eines Auseinandersetzungsguthabens erfolgen könne.

Hier sind inzwischen Klagen durch von Rechtsanwalt Busko vertretenen Anlegern eingereicht worden.

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