Guido Busko Rechtsanwaltskanzlei
Große Rechtsirrtümer im MLM

Ein Distributor muss entsprechend den AGB seines Unternehmens einen monatlichen
Eigenumsatz machen, um provisionsberechtigt zu sein.
Falsch !

Bei Kündigung des Distributorenvertrages durch den Networker, entfällt ein etwaiger
Ausgleichsanspruch von vornherein.
Falsch !

Wenn nichts gegenteiliges im Vertrag steht, ist es einem Networker erlaubt gleichzeitig für
mehrere Konkurrenzunternehmen tätig zu sein, denn er ist schließlich selbständig.
Falsch !

Das Abwerben von Distributoren anderer Unternehmen ist verboten.
Falsch !

Zwischen Distributoren und Unternehmen besteht kein konkretes Wettbewerbsverhältnis, da
die Unternehmen ja selber nichts verkaufen.
Falsch !

Urteile dürfen jederzeit von den Parteien mit vollständigen Namen veröffentlicht werden.
Falsch !