Guido Busko Rechtsanwaltskanzlei
Große Rechtsirrtümer im MLM
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Ein Distributor muss entsprechend den AGB seines Unternehmens einen monatlichen
Eigenumsatz machen, um provisionsberechtigt zu sein.
Falsch !
Bei Kündigung des Distributorenvertrages durch den Networker, entfällt ein etwaiger
Ausgleichsanspruch von vornherein.
Falsch !
Wenn nichts gegenteiliges im Vertrag steht, ist es einem Networker erlaubt gleichzeitig für
mehrere Konkurrenzunternehmen tätig zu sein, denn er ist schließlich selbständig.
Falsch !
Das Abwerben von Distributoren anderer Unternehmen ist verboten.
Falsch !
Zwischen Distributoren und Unternehmen besteht kein konkretes Wettbewerbsverhältnis, da
die Unternehmen ja selber nichts verkaufen.
Falsch !
Urteile dürfen jederzeit von den Parteien mit vollständigen Namen veröffentlicht werden.
Falsch !