Guido Busko Rechtsanwaltskanzle
Häufige Fehler in der Werbung für Nahrungsergänzungsmittel
Beispiele für Verstöße gegen Verbote der §§ 11 und 12 LFGB:


Beispiele für verbotene Heilaussagen ( § 12 I Nr. 1 LFGB )

„wenn die westliche Medizin auf das traditionelle Wissen der Medizinmänner in der Südsee vertrauen würde, könnte
sie Herzkrankheiten, Krebs, Arthtritis, Infektionskrankheiten und Immunschwächesymtome“ endlich besiegen“ in
Verbind mit Bild vom Produkt. ( vgl. LG Augsburg, Beschluss v. 28.08.06, Gz.: 8 O 3012/06 ).

„Aggressive freie Radikale werden unschädlich gemacht“ in Verbindung mit Produkt. ( vgl. LG Kiel, Urteil v. 09.06.06,
Gz.: 12 O 173/06 )

„( Produktname ) ist in Kombination mit weiteren Heilkräutern wirksam gegen Formen von Entzündungen,
Kopfschmerzen, Gelenkschmerzen und Verdauungsproblemen“ ( vgl. LG Augsburg, Beschluss v. 24.05.06, Gz.: 3HK
O 2088/06 ).



Beispiele für verbotene Werbeaussagen mit Hinweisen auf ärztliche Gutachten ( § 12 I Nr. 2 LFGB )

„ alles natürlich und klinisch getestet“


Beispiele für verbotene Werbung mit Aussagen über Wirkungen, welche wissenschaftlich nicht hinreichend
gesichert sind. ( § 11 I Nr. 2 LFGB )

„Bei guter Xeronin-Bildung können auch Arzneimittel besser und schneller in die Körperzellen gelangen und
Arzneimittelgaben wirken besser“ ( vgl. OLG Schleswig, Urteil v. 16.01.01, Gz.: 6 U 68/2000 )



Beispiele für verbotene Werbung mit Erfahrungsberichten Dritter ( 12 I Nr. 4 LFGB )

„Vor einem Jahr stellte sich bei meinem Vater heraus, dass er unter Altersdiabetis leidet. Da ich zu diesem Zeitpunkt
bei ... arbeitete, beschloss ich zusammen mit dem Hausarzt meines Vaters, es mit dem Produkt ( Produktname ) zu
versuchen und nicht gleich auf die üblichen Zuckertabletten zu setzten. Der Nüchternzucker betrug zu diesem
Zeitpunkt 145, nach einer Woche 100 und nach einem Monat stabilisierte sich der Wert auf 90. Woran auch keiner
glaubte war, dass sich der Langzeitzucker extrem positiv entwickelte. Zum heutigen Zeitpunkt liegt er bei 6,4. Natürlich
hält er sich an eine Diät, aber jetzt an Weihnachten ist dies schwer. Mit der Einnahme von 3x1 Kapsel täglich kann er
aber seine kleinen Sünden in Sachen Süßigkeiten wieder ausgleichen.“ ( vgl. LG Arnsbach, Beschluss v. 08.06.06,
Gz.: 5 HK O 669/06)


Beispiele für verbotene Werbeaussagen über schlankmachende, schlankheitsfördernde oder
gewichtsverringernde Eigenschaften von nicht diätetischen Lebensmittels ( § 6 NKV )

„( Produktname eines nicht diätetischen Lebensmittels ) hilft, Heißhungerattacken zu zügeln ( vgl. LG München I
Beschluss v. 28.06.06, Gz.: 9HK O 11387/06 )